Die Arbeit der Hebamme

CMB 260 bubblesJährlich kommen in Niedersachsen ca. 85.000 Babys zur Welt. Begrüßt wird jedes von ihnen durch die Hände einer Hebamme.

Die Bereiche der Hebammenarbeit sind gesetzlich geregelt. Das Hebammengesetz von 1985 gibt vor, dass zu jeder Geburt eine Hebamme gerufen werden muss. Außerdem begleiten die Hebammen Frauen und Paare von Beginn der Schwangerschaft an, im Wochenbett, bis zum Ende der Stillzeit und bei der Beikosteinführung.

In der Schwangerschaft kann die Hebamme bei normalem Verlauf die Vorsorgen durchführen, bei Risikoschwangeren in Zusammenarbeit mit dem Arzt.

Problemlose Geburten leitet die Hebamme eigenverantwortlich, was besonders bei Geburten außerhalb der Klinik zum tragen kommt.

In den ersten Wochen nach der Geburt ist die Hebamme auch nach der Klinikentlassung für Sie da. Sie unterstützt und berät Sie sowohl bei den kleinen „Alltagsproblemen“,  die nun das Leben mit einem Neugeborenen mit sich bringt, als auch bei Erkrankungen der Mutter oder des Kindes, dann in Zusammenarbeit mit dem Arzt.
Besonders die Hilfe bei Stillproblemen stellt einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt dar und kann bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden.

 

Cathrin Meinecke-Büchler

Hebamme & Osteopathie