Jede Frau hat im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit den Anspruch auf Hebammenhilfe.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um für sich und ihr Kind eine kompetente Ansprechpartnerin in dieser besonderen Lebenssituation zu haben.
Melden Sie sich frühzeitig an!
Hebammenhilfe wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Sie steht Ihnen in der Schwangerschaft, unter der Geburt und im Wochenbett bis zum 10. Lebenstag zu. Weitere Besuche der Hebamme sind bis zur 8 Lebenswoche möglich.
Bei Still und Ernährungfragen darüber hinaus bis zum 8-9 Lebensmonat.